Ab dem 1. Oktober 2026 müssen über 500'000 schweizerische Rechtseinheiten ihre wirtschaftlich berechtigten Personen dem Transparenzregister melden. Beantworten Sie die folgenden Fragen, und Sie wissen, ob Sie dazugehören und welche Frist für Sie gilt.
Alle wirtschaftlich Berechtigten sind im Handelsregister eingetragen
Ihre Rechtsform ist nicht meldepflichtig
Einzelunternehmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften, einfache Gesellschaften, Vereine und Stiftungen sind nach Art. 2 TJPG nicht meldepflichtig. Kontrolliert Ihre Stiftung oder Ihr Verein allerdings eine meldepflichtige Gesellschaft, muss diese durch Sie hindurchschauen und Sie um Angaben bitten.
Ihre Gesellschaft ist vom Gesetz ausgenommen
Nach Art. 3 TJPG entfällt die Meldepflicht. Prüfen Sie das aber sorgfältig, denn eine Beteiligung einer kotierten Gesellschaft zwischen 25 und 75 Prozent genügt nicht. In diesem Fall bleibt die Meldepflicht bestehen, und es genügen die Angaben zur kotierten Gesellschaft und zu ihrer Börse.
Für neu eingetragene Gesellschaften gilt keine Übergangsfrist
Wurde Ihre Gesellschaft am oder nach dem 1. Oktober 2026 eingetragen, müssen Sie innerhalb eines Monats ab der Eintragung melden (Art. 9 Abs. 4 TJPG).
Für Trustees rechnet dieser Check keine Frist
Trustees mit Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz sowie Trustees eines in der Schweiz verwalteten Trusts unterliegen eigenen Meldepflichten nach Art. 2 Abs. 2 TJPG. Gemeldet werden nicht die wirtschaftlich Berechtigten einer Gesellschaft, sondern die am Trust beteiligten Personen. Dieser Check ist auf Gesellschaften zugeschnitten und bildet die Pflichten von Trustees nicht ab.
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Weil das Revisionsregime nicht bekannt ist, zeigen wir den frühesten Stichtag, den Ihre Rechtsform tragen kann. Sobald Sie das Regime kennen, kann sich die Frist nach hinten verschieben, nie nach vorn.
Juristische Person ausländischen Rechts
Für ausländische Rechtseinheiten mit Zweigniederlassung, tatsächlicher Verwaltung oder Grundeigentum in der Schweiz gilt eine einheitliche Frist von 6 Monaten. Sie müssen zusätzlich eine Vertretung oder ein Zustellungsdomizil in der Schweiz bezeichnen.
Dieser Rechner ist eine Orientierungshilfe und keine Rechtsberatung. Die Verantwortung für Richtigkeit und Rechtzeitigkeit der Meldung liegt bei der Rechtseinheit und ihrem obersten Leitungsorgan.
Die Rechtsgrundlagen sind das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG, SR 955.3) und die dazugehörige Verordnung (TJPV, SR 955.31), beide in Kraft ab 1. Oktober 2026. Massgebend sind Art. 9, 51 und 53 TJPG.
Advonis AG, Zürich
Die Frist hängt an der Rechtsform und am Revisionsregime. Wir zeigen jeweils den früheren von zwei vertretbaren Endterminen, damit Sie nie einen Tag zu spät dran sind.
| Ihre Situation | Gesetzliche Frist | Stichtag |
|---|---|---|
| Alle wirtschaftlich Berechtigten sind im Handelsregister eingetragenals Gesellschafter oder als Organ, Art. 51 Abs. 2 TJPG | Gesetzliche Frist2 Jahre | Stichtag30.09.2028 |
| AG mit ordentlicher RevisionArt. 51 Abs. 3 lit. a TJPG | Gesetzliche Frist3 Monate | Stichtag31.12.2026 |
| GmbH, Genossenschaft und weitere mit ordentlicher oder eingeschränkter RevisionArt. 51 Abs. 3 lit. b TJPG | Gesetzliche Frist4 Monate | Stichtag31.01.2027 |
| AG ohne ordentliche RevisionArt. 51 Abs. 3 lit. c TJPG | Gesetzliche Frist5 Monate | Stichtag28.02.2027 |
| Gesellschaft mit Opting-out, und andere juristische PersonenArt. 51 Abs. 3 lit. d TJPG | Gesetzliche Frist6 Monate | Stichtag31.03.2027 |
| Juristische Person ausländischen RechtsArt. 53 TJPG | Gesetzliche Frist6 Monate | Stichtag31.03.2027 |
| Eintragung ab dem 1. Oktober 2026Art. 9 Abs. 4 TJPG | Gesetzliche Frist1 Monat | Stichtagab Eintragung |
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