Ist Ihre Gesellschaft meldepflichtig,
und bis wann?

Ab dem 1. Oktober 2026 müssen über 500'000 schweizerische Rechtseinheiten ihre wirtschaftlich berechtigten Personen dem Transparenzregister melden. Beantworten Sie die folgenden Fragen, und Sie wissen, ob Sie dazugehören und welche Frist für Sie gilt.

Ihre Gesellschaft ist meldepflichtig

Ihre Frist, spätestens

Alle wirtschaftlich Berechtigten sind im Handelsregister eingetragen

So kommt dieses Datum zustande

Rechtsform
Kategorie
Zweijahresfrist
Gesetzliche Frist
Grundlage
Art. 51 Abs. 2 TJPG
Angezeigt
Gesetzliche Position

Sind alle wirtschaftlich berechtigten Personen im Handelsregister eingetragen?

Wann wurde die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen?

Für Ihre Gesellschaft entfällt die Meldepflicht

Keine Meldepflicht

Ihre Rechtsform ist nicht meldepflichtig

Einzelunternehmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften, einfache Gesellschaften, Vereine und Stiftungen sind nach Art. 2 TJPG nicht meldepflichtig. Kontrolliert Ihre Stiftung oder Ihr Verein allerdings eine meldepflichtige Gesellschaft, muss diese durch Sie hindurchschauen und Sie um Angaben bitten.

Für Ihre Gesellschaft entfällt die Meldepflicht

Keine Meldepflicht

Ihre Gesellschaft ist vom Gesetz ausgenommen

Nach Art. 3 TJPG entfällt die Meldepflicht. Prüfen Sie das aber sorgfältig, denn eine Beteiligung einer kotierten Gesellschaft zwischen 25 und 75 Prozent genügt nicht. In diesem Fall bleibt die Meldepflicht bestehen, und es genügen die Angaben zur kotierten Gesellschaft und zu ihrer Börse.

Ihre Gesellschaft ist meldepflichtig

1 Monat ab Eintragung

Für neu eingetragene Gesellschaften gilt keine Übergangsfrist

Wurde Ihre Gesellschaft am oder nach dem 1. Oktober 2026 eingetragen, müssen Sie innerhalb eines Monats ab der Eintragung melden (Art. 9 Abs. 4 TJPG).

Für Ihre Situation gilt eine eigene Regel

Eigene Meldepflichten

Für Trustees rechnet dieser Check keine Frist

Trustees mit Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz sowie Trustees eines in der Schweiz verwalteten Trusts unterliegen eigenen Meldepflichten nach Art. 2 Abs. 2 TJPG. Gemeldet werden nicht die wirtschaftlich Berechtigten einer Gesellschaft, sondern die am Trust beteiligten Personen. Dieser Check ist auf Gesellschaften zugeschnitten und bildet die Pflichten von Trustees nicht ab.

Ihre Gesellschaft ist meldepflichtig

Ihre Frist, spätestens

Weil das Revisionsregime nicht bekannt ist, zeigen wir den frühesten Stichtag, den Ihre Rechtsform tragen kann. Sobald Sie das Regime kennen, kann sich die Frist nach hinten verschieben, nie nach vorn.

So kommt dieses Datum zustande

Rechtsform
Revisionsregime
Gesetzliche Frist
Grundlage
Angezeigt
Gesetzliche Position

Ihre Gesellschaft ist meldepflichtig

Ihre Frist, spätestens

Juristische Person ausländischen Rechts

Für ausländische Rechtseinheiten mit Zweigniederlassung, tatsächlicher Verwaltung oder Grundeigentum in der Schweiz gilt eine einheitliche Frist von 6 Monaten. Sie müssen zusätzlich eine Vertretung oder ein Zustellungsdomizil in der Schweiz bezeichnen.

So kommt dieses Datum zustande

Rechtsform
Juristische Person ausländischen Rechts
Gesetzliche Frist
Grundlage
Art. 53 TJPG
Angezeigt
Gesetzliche Position

Alle Übergangsfristen auf einen Blick

Die Frist hängt an der Rechtsform und am Revisionsregime. Wir zeigen jeweils den früheren von zwei vertretbaren Endterminen, damit Sie nie einen Tag zu spät dran sind.

Ihre SituationGesetzliche FristStichtag
Alle wirtschaftlich Berechtigten sind im Handelsregister eingetragenals Gesellschafter oder als Organ, Art. 51 Abs. 2 TJPGGesetzliche Frist2 JahreStichtag30.09.2028
AG mit ordentlicher RevisionArt. 51 Abs. 3 lit. a TJPGGesetzliche Frist3 MonateStichtag31.12.2026
GmbH, Genossenschaft und weitere mit ordentlicher oder eingeschränkter RevisionArt. 51 Abs. 3 lit. b TJPGGesetzliche Frist4 MonateStichtag31.01.2027
AG ohne ordentliche RevisionArt. 51 Abs. 3 lit. c TJPGGesetzliche Frist5 MonateStichtag28.02.2027
Gesellschaft mit Opting-out, und andere juristische PersonenArt. 51 Abs. 3 lit. d TJPGGesetzliche Frist6 MonateStichtag31.03.2027
Juristische Person ausländischen RechtsArt. 53 TJPGGesetzliche Frist6 MonateStichtag31.03.2027
Eintragung ab dem 1. Oktober 2026Art. 9 Abs. 4 TJPGGesetzliche Frist1 MonatStichtagab Eintragung

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